Katastervermessung

Katastervermessung

Der Kataster ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter Grundstücksverhältnisse und im Grenzkataster zum verbindlichen Nachweis der Grenzen.
Mittels einer Katastervermessung können Grundstücksgrenzen angezeigt, wiederhergestellt, neu festgelegt und gesichert werden.

Grenzwiederherstellung

Nicht mehr auffindbare, vermessene Grenzpunkte können jederzeit wiederhergestellt und im Zuge einer Begehung den betroffenen Eigentümern angezeigt und übergeben werden.

Grenzkataster

Ein zur Gänze vermessenen und verhandeltes Grundstück kann auf Antrag in den Grenzkataster überführt bzw. umgewandelt werden.
Damit ist der Grenzverlauf dauerhaft gesichert, die Ersitzung von Teilen des Grundstückes und Grenzstreitigkeiten vor Gericht sind ausgeschlossen.

Der Grenzkataster dient dem privatrechtlichen Eigentumsschutz.

Grenzermittlung

Bei unbekannten oder nicht exakt vermessenen alten Grenzverläufen werden aus der Urkundensammlung sämtliche relevanten Unterlagen erhoben und anhand dieser nach Möglichkeit der Grenzverlauf rekonstruiert. Im Zuge einer Grenzverhandlung (Kommisionierung) mit den betroffenen Eigentümern werden die Grenzen unter Mitberücksichtigung der Angaben der Eigentümer und tatsächlichen Verhältnisse festgelegt und in weiterer Folge in den Kataster übernommen.

Grenzänderungen

Zur Änderung der Grenzen eines Grundstückes oder Bildung eines neuen Grundstückes ist die Erstellung eines Teilungsplanes notwendig. Dazu ist die Einhaltung umfangreicher gesetzlicher Vorgaben notwendig, welche durch die Vermessungsbehörde überprüft werden. In Abhängigkeit der Ausgangslage der betroffenen Grundstücksgrenzen (nicht vermessen, vermessen, rechtsverbindlich bzw. Grenzkataster) kann vorausgehend eine Grenzverhandlung notwendig sein. Die Vereinigung (Zusammenlegung) von Grundstücken desselben Eigentümers kann meist mit einem vereinfachten Verfahren abgewickelt werden.