Nutzwertgutachten / Parifizierung

Nutzwertgutachten / Parifizierung

Ein Nutzwertgutachten wird benötigt zur Begründung von Wohnungseigentum im Sinne der Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) 2002 und ist die Voraussetzung für die Erstellung eines Wohnungeigentumvertrags und die anteilsmäßige Verbücherung im Grundbuch.

Ein Nutzwertgutachten kann außerdem für die Neuberechnung der Nutzwerte wegen baulicher Änderungen (Zu- und Umbauten, Dachbodenausbau) erforderlich werden. Für die Nutzwertberechnung bzw. Nutzwertermittlung wird auch der Begriff Parifizierung verwendet.

Wohnungseigentum ist das den Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und darüber allein zu verfügen. Wohnungseigentumsobjekte sind entweder baulich abgeschlossene, selbständige Gebäude­teile wie Wohnungen oder „sonstige selbständige Räumlichkeiten“, insbesondere Geschäftsräume und Garagen, oder baulich nicht abgeschlossene, offene Abstellplätze für Kraftfahrzeuge. Wohnungen und sonstige selbständige Räumlichkeiten sind Teile eines Gebäudes, Abstellplätze für Kraftfahrzeuge müssen hingegen nicht in einem Gebäude liegen.

Grundlage des Nutzwertberechnung ist die genehmigte Einreichplanung mit dem dazugehörigen Baubescheid. Bei Altbauten können korrekte Pläne und die behördliche Übereinstimmung fehlen. In diesen Fall ist eine neue Vermessung und Bestandsplanerstellung mit Ansuchen um nachträgliche Genehmigung bei der zuständigen Behörde notwendig.